Da wir ja unsere Jobs gekündigt haben, gehört auch der Gang zu "Bundesagentur für Arbeit" zum Pflichtprogramm. Man muss sich unmittelbar nach der Kenntnis der bevorstehenden Arbeitslosigkeit, oder aber 3 Monate vor deren Eintritt dort melden. Somit sind wir nun offiziell arbeitssuchend - wenn auch nur für die wenigen Tage im Januar bis zu unserem Abflug...
Marco (Samstag, 11 September 2010 15:35)
Ohjeh, unsere Katja mal arbeitslos. Wer hätte das in der Realschule jemals gedacht ;-).
Gruss aus Melbourne
Hans (Donnerstag, 16 September 2010 07:17)
wozu meldet ihr euch denn noch arbeitslos und arbeitssuchend, wenn ihr den Abflug schon in greifbare Nähe wisst ?
Jens (Donnerstag, 16 September 2010 08:13)
Hallo Hans,
zugegeben - das ist kein ganz einfaches Thema und hat uns auch die eine oder andere Stunde beschäftigt.
Die arbeitssuchend- und später arbeitslos-Meldung erfolgt zur Sicherung unserer Ansprüche vor und nach unserer Rückkehr. Man ist immer verpflichtet, eine drohende Arbeitslosigkeit anzuzeigen - unabhängig davon, ob Leistungen bezogen werden sollen oder nicht. Es geht uns hierbei nicht um das ALG für die paar Tage bis zum Abflug (die wegen der eigenen Kündigung sowieso mit einer Sperrzeit belegt werden), sondern um die Krankenversicherung für die Zeit bis zum Abflug und die grds. Anmeldung von Ansprüchen.
Der Anspruch auf ALG bleibt 4 Jahre bestehen und verjährt dann. Kehren wir also vor Ablauf dieser Zeit nach Deutschland zurück, müssen wir uns erneut beim Arbeitsamt melden und damit lebt der nicht verbrauchte und nicht verjährte Anspruch wieder auf. Wir sind dann auch wieder in Deutschland sozialversichert. Das ist ein wesentlicher Punkt, denn unsere private Langzeit Auslandskrankenversicherung deckt eine Versicherung in Deutschland nicht mit ab.